Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten am 12. März 1938 und dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich zeigten sich vorerst im Feuerwehrwesen keine gravierenden Auswirkungen. Während des Jahres 1938 liefen jedoch die Vorbereitungen für die Überführung des Feuerwehrwesens in das deutsche System an. Die Freiwilligen Feuerwehren behielten ihre Bezeichnung auch während des Krieges bei. Sie wurden jedoch als Verein aufgelöst und Einrichtungen der Gemeinden.
Damit Vergehen im Feuerwehrdienst strenger geahndet werden konnten, wurden die Feuerwehrmänner ab 1. September 1942 der SS- und Polizeigerichtsbarkeit unterstellt, ab der 2. Jahreshälfte 1944 auch die Feuerwehrhelferinnen.
Um die Brandsicherheit der Gemeinden gewährleisten zu können, wurde neben der Möglichkeit der Dienstverpflichtung die Organisation der Feuerwehrhelferinnen eingeführt. Die Frauen und Mädchen mussten in acht Doppelstunden im Feuerwehrwesen ausgebildet und am Löschgerät durch laufende Übungen eingeschult werden. Sie mussten auch die Grundformen des Fußdienstes (Exerzieren) beherrschen.
Mit 1. Juni 1945 wurden alle Feuerwehrhelferinnen ihrer Dienstverpflichtung entbunden und nach Abführung der Ausrüstungsgegenstände von der FF mit Dankesworten entlassen.
Die Ausbildungsvorschrift für den Feuerwehrdienst, gültig vom 1. Februar 1939 an, revolutionierte die Ausbildung. In ihr wurde die kleinste taktische Einheit, die Gruppe 1:8, mit Gruppenführer, Melder, Maschinist, Angriffstrupp, Wassertrupp und Schlauchtrupp festgelegt. Dieser Gruppenaufbau ist bis heute in Österreich verbindlich geblieben.