Waldbrand Verordnung 2022
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Waldbrand Verordnung 2022

ACHTUNG! Aus gegebenen Anlass gibt es eine Aktuelle Verordnung! 

In allen Waldgebieten des jeweiligen Verwaltungsbezirkes und in dessen Gefährdungsbereich (Nähe des Waldrandes) sind brandgefährliche Handlungen (wie zB das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer) verboten.

Vor allem ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände wie Zündhölzer und Rauchwaren, sowie Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung!) im Waldbereich wegzuwerfen. 

Kontakt

Freiwillige Feuerwehr Scheiblingkirchen
Hauptstraße 122
2831 Scheiblingkirchen

+43 2629 2535
office@ff-scheiblingkirchen.org


NOTRUFNUMMERN

FEUERWEHR 122
POLIZEI 133
RETTUNG 144
EURONOTRUF 112
BERGRETTUNG 140
GASNOTRUF 128

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